Allgemeine Geschäftsbedingungen von BikemechaniX by Frank
Dein Bike Service bei Dir vor Ort
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen BikemechaniX by Frank - Dein Bike Service bei Dir vor Ort (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Der Dienstleister erbringt mobile Reparatur- und Wartungsleistungen für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, Leasingräder sowie individuell aufgebaute Bikes. Zum Leistungsumfang zählen auch Sonderleistungen wie Gabel- und Dämpferservice. Die Dienstleistungen werden am Standort des Kunden oder an einem vereinbarten Treffpunkt durchgeführt.
(2) Eine Terminvereinbarung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Termins durch den Dienstleister zustande.
(3) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Es bestehen keine regionalen Einschränkungen beim Einsatzgebiet. Voraussetzung ist die vollständige Übernahme der Anfahrtskosten gemäß folgender Staffelung:
Entfernung | Kosten |
---|---|
0 - 15 km | 0,00 € |
15 - 35 km | 15,00 € |
35 - 70 km | 25,00 € |
70 - 100 km | 35,00 € |
über 100 km | individuelle Absprache |
(5) Bei Veranstaltungen, Gruppenterminen oder besonderen Einsätzen sind bei Übernahme der Fahrtkosten gesonderte Lösungen möglich. Die Vereinbarung erfolgt individuell.
§ 3 Durchführung der Reparaturen
(1) Sollte sich bei der Durchführung der Arbeiten vor Ort herausstellen, dass eine Reparatur mobil nicht möglich ist, kann das Fahrrad nach Rücksprache mit dem Kunden zur weiteren Bearbeitung in die stationäre Werkstatt des Dienstleisters überführt werden. In diesen Ausnahmefällen wird das Fahrrad dem Kunden nach Abschluss der Arbeiten zurückgebracht oder auf Wunsch an einen vereinbarten Ort geliefert.
(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungsdauer in der Werkstatt besteht nicht. Der Dienstleister bemüht sich jedoch um eine zügige Durchführung der Reparatur, wobei die Dauer je nach Art der Reparatur und Werkstattkapazitäten variieren kann.
(3) Sollte keine Dienstleistung erbracht werden können, wird eine Anfahrtspauschale gemäß § 2 Abs. (4) berechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden. Eine detaillierte Preisaufstellung erfolgt nach der Durchführung der Dienstleistung und wird dem Kunden spätestens mit der Rechnungsstellung mitgeteilt. Da der genaue Aufwand und die benötigten Ersatzteile im Vorfeld nicht immer genau abgeschätzt werden können, erfolgt die Preisgestaltung flexibel basierend auf dem tatsächlichen Bedarf.
(2) Zusatzkosten, insbesondere für Ersatzteile, Anfahrten außerhalb des regulären Einsatzgebiets oder Sonderleistungen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Die Zahlung erfolgt in bar oder per EC-/Kreditkarte. Andere Zahlungsmethoden bedürfen der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.
(4) Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung fällig.
§ 5 Terminvereinbarung, Stornierung und Ausfallgebühren
(1) Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(2) Bei Absagen innerhalb von 72 bis 24 Stunden vor dem Termin wird eine Stornopauschale von 50 € berechnet.
(3) Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder ist der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erreichbar oder anwesend, fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 € an.
(4) Individuell bestellte Ersatzteile, die nicht zum Standardsortiment des Dienstleisters gehören, müssen vom Kunden in jedem Fall übernommen werden. Diese werden bei Stornierung dem Kunden ausgehändigt oder nach Absprache, gegen Übernahme der Versandkosten, dem Kunden zugesandt.
(5) Nachweisbare Fälle von höherer Gewalt oder unvorhersehbare Notfälle (z. B. Krankenhausaufenthalt, ein plötzlicher Trauerfall oder vergleichbare unverschuldete Ereignisse) können von der Stornogebühr ausgenommen werden, sofern frühzeitig Rücksprache gehalten wird. Ein entsprechender Nachweis sollte möglichst zeitnah, spätestens aber binnen 7 Tagen, vorgelegt werden. Sollte dies aufgrund besonderer Umstände nicht möglich sein, bittet der Dienstleister um eine kurze Information. Ohne Nachweis bleibt die Stornogebühr fällig. Eine nachträgliche Prüfung behält sich der Dienstleister vor.
§ 6 Widerrufsrecht bei Dienstleistungen
(1) Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn der Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Kunde hiervon Kenntnis hatte.
(3) Der Kunde erklärt sich mit Terminvereinbarung ausdrücklich damit einverstanden, dass der Dienstleister vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt.
§ 7 Ersatzteile, Garantie und Gewährleistung
(1) Der Dienstleister verwendet ausschließlich qualitativ hochwertige und mit dem jeweiligen Fahrrad kompatible Ersatzteile. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt mit größter Sorgfalt und fachlichem Know-how.
(2) Stellt der Kunde eigene Ersatzteile bereit, übernimmt der Dienstleister hierfür keine Haftung oder Gewährleistung, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Ausnahme vereinbart. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für eingeschränkte Funktionsfähigkeit, vollständigen Funktionsausfall oder Schäden, die durch mitgebrachte Ersatzteile verursacht werden.
(3) Die Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Ersatzteilen ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, eine ausdrückliche Ausnahme wird vorab vereinbart.
(4) Für sämtliche ausgeführten Arbeiten wird eine freiwillige Garantie von 3 Monaten gewährt – ausschließlich auf die erbrachte Arbeitsleistung. Es wird jedoch keine Garantie auf Verschleißteile oder bei überdurchschnittlicher Beanspruchung übernommen. Beispiel: Ein Garantiefall liegt bei einem Vielfahrer mit intensivem Bremsverhalten, der innerhalb kurzer Zeit erneut abgenutzte Bremsbeläge benötigt, nicht vor.
(5) Der Dienstleister übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Funktionstüchtigkeit von durch den Kunden bereitgestellten Ersatzteilen oder für Schäden, die durch deren Verwendung entstehen.
(6) Eine Gewährleistung auf die verbauten Teile richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Dienstleister übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder normalen Verschleiß entstehen.
(7) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Leistungen und gelieferten Ersatzteile bleiben diese im Eigentum des Dienstleisters. Der Kunde erwirbt das Eigentum erst mit vollständiger Bezahlung.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die nach der erbrachten Dienstleistung durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder normalen Verschleiß entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch unzureichende Platzverhältnisse, ungünstige Witterungsbedingungen oder andere externe Einflüsse während der Reparatur entstehen.
(2) Die Reparatur erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit des reparierten Fahrrads kann nicht übernommen werden.
(3) Der Dienstleister haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Manipulation oder andere Handlungen des Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für Schäden am Fahrrad wird nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters übernommen. Der Dienstleister haftet nicht für Folgeschäden, die durch den Gebrauch eines reparierten Fahrrads entstehen, es sei denn, diese resultieren aus nachgewiesenen Mängeln, die durch die Reparatur verursacht wurden.
(5) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von individuell umgebauten oder nicht vom Dienstleister bereitgestellten Komponenten entstehen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad nach der Reparatur auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Dienstleister anzuzeigen.
(7) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unzureichende Platzverhältnisse am Einsatzort oder auf fehlerhafte Kundenangaben zurückzuführen sind.
(8) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern zur Werkstatt oder zurück entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters zurückzuführen.
(9) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch Verkehrsbedingungen, Wetter oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
(10) Der Kunde wird darauf hingewiesen, nach der Reparatur regelmäßig die Funktionsfähigkeit des Fahrrads zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf sicherheitsrelevante Teile und Zustände.
(11) Im Falle eines Schadens durch einen vorhandenen Mangel oder normalen Verschleiß übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
(12) Bei Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Ersatzteilen übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit oder Schäden, die durch diese Teile entstehen.
(13) Sollte der Dienstleister zur Erfüllung eines Auftrags Dritte beauftragen (z. B. für spezialisierte Arbeiten), haftet er nur für die sorgfältige Auswahl dieser Dritten, nicht jedoch für deren tatsächliche Leistung oder etwaige Fehler.
(14) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die durch eigenständig vom Kunden beauftragte Dritte entstehen.
§ 9 Individueller Radaufbau
(1) Für den individuell zusammengestellten Radaufbau wird vorab ein Kostenvoranschlag erstellt, der eine grobe Orientierung über die zu erwartenden Kosten bietet. Eine finale Preisfestlegung ist jedoch erst nach Bestellung der Materialien und Berücksichtigung des Arbeitsaufwands sowie der tatsächlichen Arbeitszeit möglich. Preisänderungen können durch unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Verzögerungen bei der Materialbeschaffung, entstehen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Materialbestellung eine Anzahlung in Höhe von 80 % des im Kostenvoranschlag geschätzten Preises zu leisten.
(3) Die Bestellung der benötigten Komponenten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung.
(4) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Auftragszusage keine Anzahlung, behält sich der Dienstleister vor, den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Auftrags.
(5) Eine Zahlung nach Fristablauf bedarf einer neuen Vereinbarung und kann zur Anpassung des Angebots führen.
(6) Diese Regelung stellt eine Ausnahme dar und gilt ausschließlich für individuelle Radaufbauten. Für reguläre Serviceleistungen gelten die üblichen Zahlungsarten, wie Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte, direkt vor Ort.
(7) Sollte es während des Aufbaus zu unvorhersehbaren Zusatzkosten kommen, die den ursprünglich geschätzten Aufwand überschreiten, wird der Kunde umgehend informiert und eine Zustimmung zu den zusätzlichen Kosten eingeholt.
§ 10 Reklamationen und Nachbesserung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel, die auf einen Fehler der durchgeführten Reparatur zurückzuführen sind, innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Der Mangel muss eindeutig auf die durch den Dienstleister ausgeführten Arbeiten zurückzuführen sein. Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse zurückzuführen sind, sind von der Reklamation ausgeschlossen.
(2) Der Dienstleister hat das Recht, eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde eine Minderung des Rechnungsbetrages oder eine Erstattung des Preises verlangen.
(3) Eine Nachbesserung oder Erstattung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde eigenmächtig Veränderungen an der reparierten Stelle vornimmt oder Dritte ohne Zustimmung des Dienstleisters mit weiteren Arbeiten beauftragt.
(4) Die Verantwortung für den Nachweis, dass der Mangel durch die Reparatur des Dienstleisters verursacht wurde, liegt beim Kunden. Sollte der Mangel durch eine andere Ursache (z. B. unsachgemäße Nutzung oder Materialfehler) entstehen, ist der Dienstleister von jeglicher Haftung befreit.
(5) Der Dienstleister hat das Recht, den Mangel selbst zu überprüfen und festzustellen, ob er tatsächlich durch die Reparaturleistung verursacht wurde.
§ 11 Umwelt- und Entsorgungsrichtlinien
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Batterien, Akkus und andere umweltbelastende Materialien gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen fachgerecht zu entsorgen.
(2) Der Dienstleister übernimmt die fachgerechte Entsorgung von Altreifen, Altfahrradteilen oder anderen durch den Service anfallenden Materialien im Rahmen der erbrachten Dienstleistung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass dieser Service nur für die im Rahmen der Dienstleistung anfallenden Teile gilt.
(3) Batterien und Akkus können an den Dienstleister zurückgegeben oder an Sammelstellen abgegeben werden.
(4) Batterien mit umweltschädlichen Inhaltsstoffen sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und den chemischen Kürzeln Cd (Cadmium), Pb (Blei) oder Hg (Quecksilber) gekennzeichnet.
(5) Für Materialien, die nicht im Rahmen des Service durch den Dienstleister entsorgt werden (z.B. externe Altgeräte oder nicht im Service enthaltene Teile), bleibt der Kunde selbst für die fachgerechte Entsorgung verantwortlich.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Dienstleister erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, einschließlich der Durchführung von Zahlungen und der Erfüllung anderer vertraglicher und gesetzlicher Pflichten. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist (z.B. an Zahlungsdienstleister oder Lieferanten) oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. In keinem Fall werden die Daten für Werbezwecke an Dritte verkauft oder weitergegeben.
(3) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen sowie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Der Kunde hat auch das Recht, der Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen.
(4) Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
(5) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Dienstleisters unter www.bikemechanix.de/datenschutz einsehbar.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters in der Nähe von Kempten (Allgäu).
(3) Die gesetzlichen Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.